Das T1 Dokument wird für hauptsächlich den grenzüberschreitenden Warenverkehr benötigt, bei dem sogenannte Nicht-Unionswaren innerhalb der EU und den EFTA-Staaten transportiert werden.
Es ermöglicht den Transport von Waren unter zollamtlicher Überwachung von einem Absender zum Empfänger, ohne dass die Zollformalitäten an jedem Grenzübergang erneut erledigt werden müssen. Außerdem erleichtert das T1 Dokument den reibungslosen Transit von Waren durch verschiedene Länder, ohne dass diese der endgültigen Einfuhrbesteuerung und Zollabfertigung unterliegen.
Im T1 Dokument sind folgende Informationen hinterlegt:
Das T1 Verfahren wird vom Zoll bei der Zollabfertigung am Abgangsort eröffnet. Die Gestellung erfolgt meist innerhalb von sieben Tagen bei der Abgangszollstelle, die Prüfung und Identitätssicherung der Ware vornimmt. Je nach Transportweg kann die Zeitspanne allerdings variieren.
Das daraufhin eingeleitete T1 Versandverfahren stellt sicher, dass innerhalb des EU- und ETFA-Raums keine Verzollung und Versteuerung stattfindet. Diese fallen erst am Bestimmungsort an. Zudem ermöglicht es die lückenlose Verfolgbarkeit der Waren vom Versender zum Empfänger.
Tipp: Mit einer Bewilligung zum zugelassenen Versender mit registrierten Ladeorten entfällt die Gestellung an der Ausfuhrzollstelle. Dann ist eine Verzollung im Empfangsland möglich, wodurch der gesamte Zollprozess beschleunigt wird.
Vereinfachte Zollabfertigung: Waren werden unter zollamtlicher Überwachung transportiert, ohne die Zollformalitäten an jedem Grenzübergang erneut erledigen zu müssen. Das beschleunigt den Transitprozess erheblich und reduziert bürokratische Hürden.
Vereinfachter Handel: Das T1-Dokument erleichtert den Handel mit Nicht-Unionswaren innerhalb der EU und den EFTA-Staaten.
Kostenersparnis: Da die Zollabfertigung und -zahlungen erst am Bestimmungsort anfallen, entfällt die Notwendigkeit, an jedem Grenzübergang Zölle zu entrichten. Dies ermöglicht eine bessere Kapitalplanung und Liquiditätssteuerung.
Verfolgbarkeit der Waren: Lückenlose Nachverfolgung der Waren vom Versender bis zum Empfänger.
Das Gegenstück des T1 Versandverfahrens stellt das T2 Versandverfahren dar. Der Unterschied zwischen T1 und T2 liegt darin, dass T1 für Nicht-Unionswaren ausgestellt werden, während T2 bei Unionswaren zum Einsatz kommen.