Das T1 Dokument wird für den grenzüberschreitenden Warenverkehr benötigt, bei dem sogenannte Nicht-Unionswaren (Waren außerhalb der EU hergestellt) innerhalb der EU und den EFTA-Staaten transportiert werden. Das T1 Dokument ist das dafür nötige Begleitdokument, in dem folgende Informationen hinterlegt sind:
Das T1 Verfahren wird vom Zoll bei der Zollabfertigung am Abgangsort eröffnet. Die Gestellung erfolgt meist innerhalb von sieben Tagen bei der Abgangszollstelle, die Prüfung und Identitätssicherung der Ware vornimmt. Je nach Transportweg kann die Zeitspanne allerdings variieren.
Das daraufhin eingeleitete T1 Versandverfahren stellt sicher, dass innerhalb des EU- und ETFA-Raums keine Verzollung und Versteuerung stattfindet. Diese fallen erst am Bestimmungsort an. Zudem ermöglicht es die lückenlose Verfolgbarkeit der Waren vom Versender zum Empfänger.
Tipp: Mit einer Bewilligung zum zugelassenen Versender mit registrierten Ladeorten entfällt die Gestellung an der Ausfuhrzollstelle. Dann ist eine Verzollung im Empfangsland möglich, wodurch der gesamte Zollprozess beschleunigt wird.
Das Gegenstück des T1 Versandverfahrens stellt das T2 Versandverfahren dar. Der Unterschied zwischen T1 und T2 liegt darin, dass T1 für Nicht-Unionswaren ausgestellt werden, während T2 bei Unionswaren zum Einsatz kommen.