Ein zugelassener Versender ist ein Unternehmen, das Versandvorgänge ohne Gestellung und ohne Vorlage von Versandanmeldungen bei der Abgangszollstelle durchführen darf. Diese Berechtigung gilt nur für das Unionsversandverfahren (T1 und T2).
Um den Status des zugelassenen Versenders zu erlangen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Ansässigkeit im europäischen Zollgebiet
- Regelmäßiger Gebrauch des Unionversandverfahrens
- Nachweisbare praktische bzw. berufliche Kenntnisse
- Nachweis über erhöhte Kontrolle bei notwendigen Tätigkeiten und Warenbewegungen
- Anstandslose Führung der Geschäftsbücher sowie Beförderungsunterlagen
- Keine schweren oder wiederholten Verstöße gegen das Zoll- und Steuerrecht sowie keine schweren Straftaten im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit
- Sicherheitsleistung in Form einer sogenannten Gesamtsicherheit (Reduzierung/Befreiung der Sicherheitsleistung kann beantragt werden)
Um von der Bewilligung Gebrauch zu machen, ist ein Zugang zu ATLAS Versand (NCTS) erforderlich. Dieser kann entweder durch den zugelassenen Empfänger selbst oder von einem Dienstleister erfolgen.