Was ist das EUR.1 Dokument?

Bei dem EUR.1 Dokument handelt es sich um die Warenverkehrsbescheinigung (WVB) EUR.1, die im internationalen Warenverkehr als präferenzieller Warenursprung dient und als präferenzieller Ursprungsnachweis anerkannt wird. Mit dem EUR.1 Dokument können bestimmte Waren zollfrei oder mit ermäßigten Zollgebühren in ein Land eingeführt werden. Es dient dem Erhalten von Zollvorteilen.

Wann brauche ich ein EUR.1 Dokument?

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 ist bei allen Staaten erforderlich, die ein Freihandels- und Präferenzabkommen mit der Europäischen Union geschlossen haben. Der Präferenznachweis ist dann für Import und Export anzugeben und muss vom Zoll unter Berücksichtigung aller Vorpapiere beglaubigt werden. Hierbei spricht man von einem förmlichen Präferenznachweis.

Bei welchen Staaten ein zweiseitiges Abkommen zugrunde liegt, kann in der Präferenzliste der Europäischen Union nachgesehen werden. Für diese Staaten ist ein EUR.1 Dokument notwendig.

Hinweis: Das EUR.1 ist nicht verpflichtend. Wenn keine Zollerleichterungen wahrgenommen werden wollen, ist ein EUR.1 Dokument nicht notwendig.

Wann brauche ich kein EUR.1 Dokument?

Wenn der Warenwert der Sendung unter 6.000 Euro bleibt, wird kein EUR.1 Dokument benötigt. Stattdessen reicht eine Ursprungserklärung auf der Rechnung mit Unterschrift aus. Diese Erklärung kann ohne Mitwirkung des Zolls abgegeben werden. Hierbei spricht man von einem nicht-förmlichen Präferenznachweis.

Bei Ländern, die keine Freihandels- und Präferenzabkommen mit der EU geschlossen haben, ist ebenfalls kein EUR.1 Dokument nötig.

Tipp: Der Wortlaut in der Ursprungserklärung variiert je nach Empfängerland. Der deutsche Zoll bietet hierfür eine Übersicht der Wortlaute für den Warenverkehr an.

Hinweis: Für Unternehmen, welche für das Verfahren “ermächtigter Ausführer” zugelassen sind, ist es möglich den Ursprungssatz auf der Rechnung unter Angabe der Bewilligungsnummer anzufügen. Diese Unternehmen benötigen kein EUR.1 Dokument.

Wo bekomme ich das Formular EUR.1 her?

Das Formblatt ist im Formularhandel und bei der IHK erhältlich. Es muss vom Ausführer oder Dienstleister im Rahmen der Versandabfertigung ausgefüllt und bei der Zollstelle eingereicht werden.
Dem Antrag sind weitere Unterlagen als Nachweis der Sachverhaltsbeschreibung beizufügen. Dazu zählen:

  • Präferenznachweise mit Nummer und Ausstellungsdatum
  • Stücklisten
  • Einkaufs- und Verkaufsrechnungen
  • Zollbelege
  • Lieferantenerklärungen

Ein Muster sowie weitere Erläuterungen der auszufüllenden Felder sind auf der offiziellen Website des deutschen Zolls zu finden: Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 beantragen.