Für Waren mit präferenziellem Ursprung werden Zollbegünstigungen bzw. Zollbefreiungen beim Handel zwischen EU-Ländern und Drittstaaten gewährt. Dies ist der Fall, wenn Länder ein entsprechendes Abkommen geschlossen haben oder ein einzelnes Land Begünstigungen bzw. Befreiungen einseitig zulässt. Die aktuellen Präferenzregelungen der Europäischen Union sind auf der Website des Zolls dokumentiert. In Deutschland ist das Zollamt für präferenzielle Ursprungsnachweise zuständig.
Ware mit präferenziellem Ursprung muss in der EU vollständig gewonnen bzw. produziert werden. Alternativ gilt eine ausreichende Weiterverarbeitung einzelner Materialien, damit eine Ware den Status des präferenziellen Ursprungs erhält. Ob dieser Ursprung vorliegt, wird unter anderem an folgenden, grundsätzlichen Sachverhalten festgemacht:
Im Detail richtet sicher der Präferenzielle Ursprung nach dem jeweiligen Präferenzabkommen und der Zolltarifnummer.
Tipp: Die Ursprungsregel einer Ware kann mit dem vierstelligen HS-Code im Präferenzportal WuP online bestimmt werden. Dies gelingt über den Reiter “Gegenüberstellung der Verarbeitungslisten”.
Je nach Land gelten verschiedene Präferenzabkommen. Um von Zollbegünstigungen zu profitieren, sind unter anderem meist die folgenden Voraussetzungen zu beachten:
Der nichtpräferenzielle Ursprung, auch handelspolitischer Ursprung genannt, dient Staaten als Grundlage zum Durchsetzen handelspolitischer Maßnahmen, wie unter anderem Antidumpingzölle, Ausgleichszölle und Zollkontingente. In Deutschland ist die IHK für nichtpräferenzielle Ursprungsnachweise zuständig.