Unternehmen innerhalb der EU können den Status „Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ bzw. „Authorized Economic Operator“ (AEO) beantragen, um von Vorteilen bei der Verzollung zu profitieren. Dazu zählen finanzielle Vorteile und Erleichterungen bei der Zollabwicklung. Die AEO Zertifizierung ist zeitlich nicht befristet und in allen Mitgliedsstaaten gültig. Anerkennungsabkommen mit Drittländern sind dabei eingeschlossen.
Je nach AEO Status bestehen folgende Vorteile für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte:
Einstufung als zuverlässig und vertrauenswürdig beim Zoll
Weniger Dokumentenprüfungen bei der Zollabwicklung
Weniger Zollbeschauen
Eigenkontrollen
Gestellungsbefreiung
Minderung der Sicherheitsleistung bei der Verzollung
Minderung der Sicherheitsleistung im Versandverfahren
Die Zertifizierung zum zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist in drei Varianten eingeteilt:
AEO C: Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen”
AEO S: Bewillligung „Sicherheit”
AEO C/S bzw. AEO F: Bewilligung „Zollrechtliche Vereinfachungen und Sicherheit” (kombinierte Bewilligung)
Um eine Zertifizierung zu erhalten, müssen Unternehmen grundlegende Voraussetzungen erfüllen:
Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften
Funktionierendes Verwaltungssystem, das Zollkontrollen ermöglicht
Nachgewiesene Zahlungsfähigkeit
Praktische oder berufliche Befähigung
Sicherheitsstandards (für AEO S Status)