Was ist eine elektronische Ausfuhranmeldung?

Die Ausfuhranmeldung bzw. Ausfuhrerklärung ist notwendig, wenn Waren ab einem Rechnungswert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von mindestens 1000 Kg außerhalb der EU exportiert werden sollen. Die Art der Zollanmeldung muss als sogenannte elektronische Ausfuhranmeldung per Zollsoftware ATLAS (ATLAS Verfahren) erfolgen. Die Vorschrift zur elektronischen Abwicklung gilt seit Juli 2009.


In der Ausfuhranmeldung befinden sich folgende Informationen:

  • Rechnungsinformationen mit Warenwert

  • Warentarifnummer

  • EORI Nummer

  • Brutto- und Netto-Gewicht der Waren

  • Ggf. Ursprungsnachweis oder Unterlagencodierung

Wer ist für die elektronische Ausfuhranmeldung verantwortlich?

Im Regelfall ist der Eigentümer der Ware für die Ausfuhranmeldung verantwortlich. Die Ausfuhranmeldung kann vom Eigentümer selbst oder durch einen Vertreter, wie zum Beispiel eine Zollagentur oder einem Spediteur , erstellt werden.

Wie lange ist eine Ausfuhranmeldung gültig?

Laut Zollkodex der EU (ZK-DA, Artikel 248 (2)) wird die Anmeldung nach 150 Tagen ab der Überlassung zur Ausfuhr für ungültig erklärt werden. Nach 90 Tagen erfolgt zunächst ein automatisches Nachforschungsersuchen (Follow- up -Verfahren). Solange die Ausfuhranmeldung gültig ist, behält auch das Ausfuhrbegleitdokument seine Gültigkeit.