Mit einem Aufschubkonto kann der Importeur anfallende Kosten für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer aufschieben. Das bringt mehrere Vorteile mit sich: Es spart Verwaltungsaufwand, beschleunigt die Verzollung, verbessert die Liquidität des Importeurs und es spart die sogenannte Vorlageprovision eines Dienstleisters.
Es gibt zwei Arten eines Aufschubkontos:
Mit einem Aufschubkonto beim Zoll werden anfallende Einfuhrzölle gesammelt und zum 16. des Folgemonats abgerechnet, anstatt jeden Import einzeln zu verbuchen. Der Aufschub der Einfuhrumsatzsteuer reicht sogar noch länger: Bis zu 45 Tage kann die Zahlung nach hinten verschoben werden.
Ein Aufschubkonto kann einfach bei dem zuständigen Hauptzollamt beantragt werden. Für den Antrag wird das Formular 0580, „Antrag auf Bewilligung eines laufenden Zahlungsaufschubs“, benötigt. Bei einem Aufschubkonto für Zölle, muss zudem eine Sicherheitsleistung (z. B. Bankbürgschaft) beim Zoll eingereicht werden. Die Höhe davon hängt unter anderem vom vereinbarten Aufschub-Limit und einem eventuell vorhandenen AEO-Status ab.